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Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist lt. BAG erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat (Az. 9 AZR 266/20).
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Ein Polizist darf nach einer Eilentscheidung des VG Berlin vorerst nicht mehr unter dem Namen „Officer (…)“ auf verschiedenen sozialen Plattformen auftreten (Az. 36 L 388/22).
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist zum 02.02.2023 ausgelaufen. Um Infektionen in Betrieben und Büros möglichst zu vermeiden, hat das BMAS Empfehlungen veröffentlicht. Der erleichterte Zugang zu Grundsicherung und die telefonische Krankschreibung sind weiterhin möglich. Die Bundesregierung hat einen Überblick zusammengestellt.
Das BMF hat ein Schreiben zur Unterstützung der sachgerechten Umsetzung des PStTG herausgegeben (Az. IV B 6 – S-1316 / 21 / 10019 :025).
Das BMWK gibt bekannt, dass das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ gestartet ist. Gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Social Startups sollen in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft unterstützt werden.