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Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles kann weder auf ein Leistungsverweigerungsrecht noch darauf gestützt werden, das Programm verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab (Az. 3 K 697/22.KO).
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Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Abs. 1 IfSG zu umgehen, stellt eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar. Die Verletzung wiegt so schwer, dass sie geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. So das LAG Düsseldorf (Az. 11 Sa 433/22).
Eine Auszahlung der 200 Euro Energiepreispauschale an Studierende sowie Fachschüler ist lt. Bundesregierung für diesen Winter geplant. Es gibt jedoch noch kein konkretes Startdatum.
Ein Polizist darf nach einer Eilentscheidung des VG Berlin vorerst nicht mehr unter dem Namen „Officer (…)“ auf verschiedenen sozialen Plattformen auftreten (Az. 36 L 388/22).
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist zum 02.02.2023 ausgelaufen. Um Infektionen in Betrieben und Büros möglichst zu vermeiden, hat das BMAS Empfehlungen veröffentlicht. Der erleichterte Zugang zu Grundsicherung und die telefonische Krankschreibung sind weiterhin möglich. Die Bundesregierung hat einen Überblick zusammengestellt.