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Das AG Frankfurt hatte einen Vermieter wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete unter Ausnutzung des in Frankfurt am Main herrschenden Mietwohnungsangebotes zu einer Geldbuße von 3.000 Euro verurteilt. Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung bestätigt (Az. 3 Ss-OWi 1115/22).
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