by
Share
by
Share
Wer als Anwältin oder Anwalt zugelassen ist, kann zugunsten der berufsständischen Versorgung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Anträge auf Befreiung sind seit dem 01.01.2023 nur noch digital möglich. Das berichtet die BRAK.
STAY IN THE LOOP
Subscribe to our free newsletter.
Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Abs. 1 IfSG zu umgehen, stellt eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar. Die Verletzung wiegt so schwer, dass sie geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. So das LAG Düsseldorf (Az. 11 Sa 433/22).
Eine Auszahlung der 200 Euro Energiepreispauschale an Studierende sowie Fachschüler ist lt. Bundesregierung für diesen Winter geplant. Es gibt jedoch noch kein konkretes Startdatum.
Ein Polizist darf nach einer Eilentscheidung des VG Berlin vorerst nicht mehr unter dem Namen „Officer (…)“ auf verschiedenen sozialen Plattformen auftreten (Az. 36 L 388/22).
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist zum 02.02.2023 ausgelaufen. Um Infektionen in Betrieben und Büros möglichst zu vermeiden, hat das BMAS Empfehlungen veröffentlicht. Der erleichterte Zugang zu Grundsicherung und die telefonische Krankschreibung sind weiterhin möglich. Die Bundesregierung hat einen Überblick zusammengestellt.