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Eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit. So der EuGH (Rs. C-395/21).
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Eine Untersuchung in europäischen Ländern befasste sich damit, wie die Nutzer:innen auf den Datenschutz bei ihren Smart-Home-Geräte achten.
2022 waren Artikel des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel trotz Inflation weiter beliebt. Zukünftig sollen diese noch stärker gefragt sein.
Für Unternehmen und Führungskräfte ist die Auseinandersetzung mit New Work notwendig, da es sich mehr als nur um einen modischen Hype handelt.
Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Abs. 1 IfSG zu umgehen, stellt eine Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar. Die Verletzung wiegt so schwer, dass sie geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. So das LAG Düsseldorf (Az. 11 Sa 433/22).