Das BMF hat ein Schreiben zur Unterstützung der sachgerechten Umsetzung des PStTG herausgegeben (Az. IV B 6 – S-1316 / 21 / 10019 :025).
Das BMWK gibt bekannt, dass das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ gestartet ist. Gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Social Startups sollen in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft unterstützt werden.
Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Energie- und Inflationskrise kommen bei der Bevölkerung stärker an als noch vor einigen Monaten und dürften aktuell und in nächster Zeit die Konsumnachfrage in Deutschland stabilisieren. Das ergibt eine neue Studie des IMK der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich auf ihre Verhandlungsposition für Gespräche über neue Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Arbeitnehmer auf digitalen Arbeitsplattformen geeinigt.
Im Schlussquartal 2022 ist die KfW-ifo-Kredithürde für kleine und mittlere Unternehmen zum dritten Mal in Folge angestiegen. 31,3 % der befragten Mittelständler, die sich in Kreditverhandlungen befanden, stufen das Verhalten der Banken als restriktiv ein. Das sind 3,4 Prozentpunkte mehr als im Vorquartal.
Kannte der Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung, hat er überzahlte Dienstbezüge zurückzuzahlen. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 924/22).
Das VG Trier hat Verfügungen der beklagten Verbandsgemeinde aufgehoben, mit denen diese den beiden Klägern aufgegeben hatte, Hindernisse auf einem Privatweg zu beseitigen (Az. 9 K 2995/22).
Das AG Frankfurt entschied, dass ein Lieferservicebetreiber den Urhebern keinen Schadensersatz wegen Abspielens von Musik im Verkaufsraum schuldet (Az. 32 C 1565/22 (90)).
Eine im Nebenerwerb von dem Inhaber geführte Kfz-Werkstatt mit Betrieb an nur einem Tag in der Woche ist bauplanungsrechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 121/22).
Öffentliche Subventionen für konfessionelle Privatschulen dürfen den im Inland anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften vorbehalten sein. So der EuGH (Rs. C-372/21).